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Die zur Erfassung der Verbrauchswerte erforderlichen Messgeräte können Sie bei uns kaufen oder mieten.

Kaufen Sie die Messgeräte,

können Sie mit uns für die eichpflichtigen Geräte einen Garantiewartungsservice vereinbaren. Die Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft der Messeinrichtung ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung. Mit dem Garantiewartungsservice übernehmen wir die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Messeinrichtung und den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von eichpflichtigen Geräten nach Ablauf der Eichgültigkeit. Mit dem Garantiewartungsvertrag können die Austauschkosten über die Laufzeit der Messgeräte verteilt werden. So entstehen zum Zeitpunkt des Austausches keine weiteren Kosten und Ihre Messgeräte sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Kosten für den Garantiewartungsservice können nach der Heizkostenverordnung §7 Abs. 2 auf die Nutzer umgelegt werden.

Mieten Sie die Messgeräte,

sind die Anschaffungskosten und der Wartungsdienst eingeschlossen. Der Mietvertrag garantiert die ständige Aufrechterhaltung der Messeinrichtung während der Vertragslaufzeit, den Austausch defekter Geräte (ohne Fremdverschulden) und den Austausch der Messgeräte nach Ablauf der Eichgültigkeit oder Betriebsdauer. Die Mietkosten können nach der Heizkostenverordnung §7 Abs. 2 und §8 Abs. 2 auf die Nutzer umgelegt werden.