Auszug aus der "Sektoruntersuchung Submetering" (Abrechnung von Heiz-und Wasserkosten)

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Im Jahr 2014 betrug das Umsatzvolumen aus Submetering-Leistungen in Deutschland rund 1,47 Mrd. Euro.

Die Sektoruntersuchung ergab, dass der Submetering-Markt in Deutschland durch eine hohe Konzentration der Angebotsseite gekennzeichnet ist. Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet erreichten die beiden Marktführer Techem und ista im Jahr 2014 einen gemeinsamen Umsatzanteil zwischen 50 und 60 Prozent und die größten fünf Anbieter erreichten gemeinsam einen Umsatzanteil zwischen 70 und 80 Prozent. Nach den Erkenntnissen der Sektoruntersuchung ist davon auszugehen, dass hier ein wettbewerbsloses Oligopol vorliegt, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter angehören. Die Ermittlungen ergaben des Weiteren – bei allen Unterschieden im Leistungsumfang – durchschnittliche Umsätze eines Submetering-Unternehmens (im Bereich Submetering) von rund 74 Euro pro Wohneinheit und pro Jahr.

 

Des Weiteren hat die Sektoruntersuchung ergeben, dass einerseits eine Reihe von Strukturmerkmalen, andererseits aber auch bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter den Kunden einen Anbieterwechsel schwerer machen und damit den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern weiter begrenzen.

 

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Zu den verhaltensbedingten Hemmnissen für einen Anbieterwechsel und damit für mehr Wettbewerbsdruck zählt nach Erkenntnissen dieser Sektoruntersuchung an erster Stelle die fehlende Interoperabilität von Zählersystemen. Der Einsatz proprietärer Zählersysteme, die nicht mit Zählersystemen von Wettbewerbern kompatibel sind, ist aus wettbewerblicher Sicht kritisch zu bewerten, weil dieser ein Hemmnis für denWechsel des Submetering-Anbieters darstellen und somit die Wettbewerbsintensität negativ beeinflussen kann. Außerdem erschwert eine geringe Vergleichbarkeit von Preisen und Angebotsqualitäten durch die Nachfrageseite einen Wechsel der Submetering-Anbieter.

 

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B. Einleitung

Der vorliegende Bericht hat die Ergebnisse der Untersuchung des Bundeskartellamts über den Wettbewerb im Wirtschaftsbereich Submetering zum Gegenstand. Submetering umfasst die verbrauchsabhängige Messung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler. Das Submetering ist dem sogenannten Metering nachgelagert, welches Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfassung und Abrechnung von Energie- und Wasserkosten am Hausanschluss bezeichnet.

 

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Bei einer bundeslandweiten Betrachtung hätte sich in den meisten Bundesländern eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung von Viterra und Techem ergeben. Das ermittelte bundesweite Marktvolumen bezogen auf das Jahr 2000 betrug ca. 0,94 Mrd. Euro.

 

 

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Schließlich wurde darauf verwiesen, dass die Duopolisten jeweils über ein bundesweites Filialnetz und damit über einen günstigeren Zugang zu den Absatzmärkten verfügten. Als Marktzutrittsschranke wurde u.a. die Verweigerung durch die Duopolmitglieder gewertet, Zubehör und Ersatzteile an Wettbewerber zu liefern. Dadurch könnten zum Beispiel die von Viterra eingesetzten und vom Gebäudeeigentümer bereits erworbenen Verdunstungsröhrchen bei Übernahme der Dienstleistung durch einen Wettbewerber nicht weiterverwendet werden. Folglich müsse die komplette Technik ausgewechselt werden, was im Falle der Vermietung an den Gebäudeeigentümer eine Vorfinanzierung durch den Dienstleister voraussetze. Entsprechendes gelte für Funkheizkostenverteiler.

 

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Ista, die Brunata-Metrona- Gruppe und Minol zählen zu den Unternehmen, die selbst
beziehungsweise überverbundene Unternehmen Zähler herstellen und diese zum Teil auch weiterverkaufen.
Auch die von Techem eingesetzten Zähler enthalten individuelle Spezifikationen.

 

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Andererseits wurde auch darauf hingewiesen, dass der Einsatz funkauslesbarer Zähler ein Hemmnis für den Wechsel des Servicedienstleisters darstellen kann, weil ein neuer Anbieter typischerweise keinen Zugang zur Ablesesoftware des Vorgängers erhält. Bereits vorhandene funkauslesbare Zähler müssten dann entweder manuell abgelesen oder komplett ausgewechselt werden.

 

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Grundsätzlich wäre darin aber eine geeignete Möglichkeit zu neuen Marktangeboten zu sehen, weil Submetering-Kunden im Gegensatz zu anderen potenziellen Wettbewerbern für den Eintritt in das Submetering zunächst keine Neuakquisition von Kunden benötigen. Sie könnten Abrechnungsleistungen in einem ersten Schritt für die von ihnen verwalteten Immobilien übernehmen und das nötige fachspezifische Wissen für die Verbrauchsmessung und Abrechnung aufbauen.

 

 

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Um einen ersten Anhaltspunkt für einen Rentabilitätsvergleich zu erhalten, wurden die 10 Prozent aller erfassten Wohneinheiten mit den niedrigsten Umsätzen pro Wohneinheit verglichen mit den 10 Prozent aller erfassten Wohneinheiten mit den höchsten Umsätzen pro Wohneinheit. Im Ergebnis fielen in den umsatzschwächsten 10 Prozent mengengewichtete Umsätze in Höhe von 62,45 Euro pro Wohneinheit und in den umsatzstärksten 10 Prozent mengengewichtete Umsätze in Höhe von 96,08 Euro pro Wohneinheit an. Daraus folgt eine Differenz der ermittelten Durchschnittswerte 50 in Höhe von 33,63 Euro. Bei einer engeren Betrachtung, in der die fünf Prozent der umsatzschwächsten mit den fünf Prozent der umsatzstärksten Wohneinheiten verglichen werden, ergibt sich ein ähnliches Bild. Es fielen in den umsatzschwächsten fünf Prozent mengengewichtete Umsätze in Höhe von 52,92 Euro pro Wohneinheit und in den umsatzstärksten fünf Prozent mengengewichtete Umsätze in Höhe von 98,93 Euro pro Wohneinheit an. Daraus folgt eine Differenz der ermittelten Durchschnittswerte in Höhe von 46,01 Euro.

 

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In der Befragung gaben 14 Submetering-Unternehmen an, eigene Software für die Fernauslesung über Funk herzustellen. Für diese Unternehmen waren demnach Möglichkeiten zum Einsatz proprietärer Systeme gegeben. Es handelt sich dabei vorwiegend um umsatzstarke Submetering-Anbieter, die einen großen Anteil der Gesamtnachfrage bedienen. Der Einsatz proprietärer Systeme1 wirkt sich bei diesen Anbietern direkt auf in größeres Marktsegment aus und kann eine hohe Bindung der Submetering-Kunden an die jeweiligen Anbieter bewirken. Mit einer Ausnahme setzen diese 14 Unternehmen neben ihrer eigenen Ablesesoftware auch Ablesesoftware von Dritten ein.

 

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Vorliegend erreichen die beiden bedeutendsten Anbieter Techem und ista auf einem bundesweiten Markt für Submetering einen gemeinsamen Marktanteil von 50-60 Prozent und erfüllen damit die Marktbeherrschungsvermutung nach § 18 Abs. 6 Nr. 1 GWB. Diese Vermutung wäre auch für ein Oligopol bestehend aus den drei Unternehmen Techem, Ista und Brunata München65 mit einem gemeinsamen Marktanteil von 60-70 Prozent erfüllt. Addiert man die Marktanteile des nachfolgenden Unternehmens Minol hinzu, erreichen diese vier Unternehmen zusammen einen Marktanteil von 70-80 Prozent, womit die Marktbeherrschungsvermutung nach § 18 Abs. 6 Nr. 2 GWB erfüllt ist. Zählt man noch den fünftgrößten Anbieter Kalorimeta dazu, vereinen diese fünf Unternehmen zwischen 70-80 Prozent Marktanteil auf sich und erfüllen damit ebenfalls die Vermutung nach § 18 Abs. 6 Nr. 2 GWB.

 

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Vorliegend handelt es sich angesichts der Zersplitterung des Restwettbewerbs lediglich um zwei bis fünf Unternehmen, die ihr Verhalten stillschweigend koordinieren müssen. Anhaltspunkte für ein koordiniertes Verhalten könnte beispielsweise darin bestehen, dass jährlich nahezu sämtliche Preise der Preisliste eines Submetering-Unternehmens erhöht werden. Die Auswertung der vorgelegten Preislisten hat ergeben, dass sowohl Techem als auch ista jährlich sämtliche Preise für die Servicedienstleistungen und – mit einer Ausnahme – die Preise für die Gebrauchsüberlassung an den Zählern erhöht haben. Auch die Unternehmen Brunata München, Minol und Kalorimeta haben ausweislich der vorgelegten Preislisten ihre Preise weitgehend jährlich erhöht. Nur sehr vereinzelt kam es zu Preissenkungen. Auch die Tatsache, dass einige Submetering-Unternehmen ihre Kunden anhand der Anzahl der Wohneinheiten in verschiedene Kundengruppen gruppieren und in der Regel diejenigen Kunden mit den wenigsten Wohneinheiten die höchsten Preise zahlen, könnte als Indiz für ein Parallelverhalten im Oligopol gesehen werden.

 

Grundsätzlich ist es für die Submetering-Unternehmen wirtschaftlich erstrebenswert, dass Kunden von einfachen Zählern (zum Beispiel Verdunstungsröhrchen) zu höherwertigeren Zählern (zum Beispiel elektronische funkauslesbare Zähler) wechseln. Mit funkauslesbaren und damit teureren Zählern lassen sich grundsätzlich höhere Margen erzielen. Gleichzeitig kann auch das Oligopol weiter stabilisiert werden, weil ein Wechsel des Anbieters innerhalb der Vertragslaufzeit zu höheren Opportunitätskosten führt. Denn ein neuer Anbieter kann die Funktechnologie des bisherigen Anbieters in der Regel nicht nutzen und müsste die Zähler manuell auslesen während dennoch die höheren Mietkosten für die Zähler anfallen. Ferner könnte es gerade für kleinere Submetering-Unternehmen finanziell schwierig werden, teurere Zähler für die im Regelfall erfolgende Vermietung an die Kunden vorzufinanzieren, während dies für die Größeren kein Problem darstellen dürfte.

 

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aa) Marktanteile

Gegen das Bestehen funktionierenden Binnenwettbewerbs spricht sowohl der seit Jahren stabile hohe gemeinsame Marktanteil der beiden Marktführer als auch der erhebliche Marktanteilsabstand zu den nachfolgenden Wettbewerbern. Techem und ista verfügen über einen gemeinsamen Marktanteil von 50-60 Prozent. Die Marktanteile sämtlicher nachfolgender Wettbewerber liegen jeweils unter 10 Prozent. Damit beträgt deren Marktanteilsabstand zu den beiden Unternehmen mehr als 40 Prozentpunkte. Die einzelnen Marktanteile von Techem und ista sind zudem seit Jahren weitgehend stabil. Seit 2000 kam es zu einer Angleichung der Marktanteile der beiden Marktführer, da ista Marktanteile hinzugewonnen hat. Dieser Zugewinn ging jedoch weder zu Lasten des bestehenden Marktanteils von Techem noch zu Lasten der nachfolgenden Wettbewerber der Brunata-Gruppe, Minol und Kalorimeta. Bei funktionierendem Wettbewerb zwischen den beiden Marktführern wäre zu erwarten, dass die Marktanteile stärker schwanken, beziehungsweise dass Marktanteilszuwächse des einen Marktführers zulasten des anderen Marktführers gingen.

 

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Gegen funktionierenden Binnenwettbewerb spricht zudem, dass die gemeinsame Marktführerschaft bislang auch nicht durch überdurchschnittlich hohe Umsätze pro Wohneinheit und stetige Preiserhöhungen der marktführenden Unternehmen beeinträchtigt wird. Bei einem Vergleich der Umsätze pro Wohneinheit aller betrachteten Submetering-Unternehmen lagen die Marktführer im Jahr 2014 über dem Durchschnitt von 73,56 Euro. Die fünf führenden Submetering-Unternehmen haben bislang ihre Preise fast durchgehend jährlich erhöht. Bezüglich der übrigen Marktteilnehmer ergibt sich kein eindeutiges Bild. Einige Unternehmen erhöhen ihre Preise ebenfalls jährlich, andere in längeren Abständen. Jedenfalls führen die regelmäßigen Preiserhöhungen der Marktführer anscheinend nicht dazu, dass der Wettbewerbsdruck durch ihre Wettbewerber erhöht würde. Dies spricht dafür, dass die stillschweigende Verhaltenskoordinierung weder im Binnenverhältnis noch durch Oligopolaußenseiter nachhaltig gestört wird. Die Oligopolmitglieder können folglich höhere Gewinne erzielen, wenn sie sich mit ihrem Wettbewerbsverhalten an das Ergebnis der stillschweigenden Koordinierung, zum Beispiel regelmäßige Preiserhöhungen, halten, als wenn sie davon abweichen. Zudem sind die jährlichen Preiserhöhungen der Marktführer vor dem Hintergrund zu sehen, dass insbesondere Techem und ista Skalenvorteile bei der Beschaffung beziehungsweise Herstellung von Zählern sowie weitere Kostenvorteile etwa aufgrund der Auslagerung der Abrechnungen in Länder mit niedrigeren Personalkosten haben. Dies dürfte in gewissem Umfang auch für die drei nachfolgenden Wettbewerber gelten.

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Sowohl die Anteile von Techem als auch von ista werden von Finanzinvestoren gehalten, die über eine weitreichende Finanzkraft verfügen.

 

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Nach den vorliegenden Informationen haben sich auf den betroffenen Märkten aufgrund der Besonderheiten der Nachfrage vielmehr gemeinsame Preissteigerungen als Strategie der Marktführer etabliert.

 

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Für viele der kleineren Wettbewerber gilt, dass sie häufig einen regionalen Fokus haben und ihre Umsätze nur in einem Bundesland oder wenigen Bundesländern generieren. Dies kann als Hinweis gesehen werden, dass letztlich nur zwei vergleichbar strukturierte Marktführer existieren, die bundesweit stark vertreten sind. Dies könnte als Anhaltspunkt für ein wettbewerbsloses Duopol gewertet werden.

 

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Allerdings haben eine Vielzahl der befragten Unternehmen in diesem Zusammenhang Probleme benannt, Austauschzähler oder Ersatzteile für die vom ursprünglichen Submetering-Anbieter eingebauten Zähler überhaupt beziehungsweise zu einem angemessenen Preis zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zähler mit bestimmten Spezifikationen hergestellt wurden, und in dieser Form am Markt nicht frei verfügbar sind. Techem, ista, die Brunata-Metrona-Gruppe, Minol und Kalorimeta setzen Systeme ein, bei enen die Rechte am geistigen Eigentum in der Regel bei ihnen verbleiben. Die Zähler sind inkompatibel mit den Systemen der Wettbewerber. Kleinere Anbieter arbeiten hingegen häufig mit offenen Systemen, die auf dem Markt frei verfügbar sind.

 

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4. Zwischenergebnis

Die Sektoruntersuchung hat eine Reihe von Hinweisen darauf ergeben, dass zwischen den Marktführen kein hinreichender Binnenwettbewerb besteht. Der hohe Konzentrationsgrad, die hohe Stabilität der Nachfrage und das Dreiecksvertragsverhältnis begünstigen eine stillschweigende Koordinierung. Die Umsätze der Marktführer je Wohneinheit liegen über dem Durchschnitt aller betrachteten Submetering-Unternehmen. Zudem besteht eine weitreichende Transparenz im Hinblick auf regelmäßige Preiserhöhungen, und es gibt hinreichende Abschreckungs- und Sanktionsmittel, die ein Abweichen von der Koordinierung verhindern könnten.

Auch im Hinblick auf einen hinreichenden Außenwettbewerb bestehen erhebliche Zweifel. Es gibt eine Vielzahl von Marktzutrittsschranken, die es den Oligopolaußenseitern erschweren, Wettbewerbsdruck auf die Oligopolmitglieder auszuüben. Auch hier spielt das Dreiecksvertragsverhältnis, das den Wechsel des Anbieters erschwert, eine zentrale Rolle. Ebenso wenig scheinen potenzielle Wettbewerber die Verhaltensspielräume der Oligopolmitglieder beeinflussen zu können.

III. Wettbewerbsverhalten und Behinderungsstrategien

Die Wettbewerbsverhältnisse im Bereich Submetering sind durch Strukturbedingungen und unternehmerische Verhaltensweisen gekennzeichnet, die zum einen ein wettbewerbsloses Duopol beziehungsweise Oligopol nahelegen. Zum anderen liegen dem Bundeskartellamt aus den Ermittlungen im Rahmen dieser Sektoruntersuchung auch Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Unternehmen möglicherweise Behinderungsstrategien zur Ausnutzung ihrer starken Marktstellung verfolgen.

 

1. Lieferverweigerungen von Zubehör und Ersatzteilen

Eine Behinderung von Wettbewerbern kann dadurch erfolgen, dass Zähler und Ersatzteile teilweise nicht frei am Markt verfügbar, beziehungsweise nur zu überhöhten Preisen zu beziehen sind.

 

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Teilweise wurde auch darauf hingewiesen, dass zur Auslesung von Heizkostenverteilern, die jeweils an einem Heizkörper installiert sind und dessen Verbrauch einzeln erfassen, Umrechnungswerte vom ursprünglich ablesenden Submetering-Unternehmen benötigt würden. Diese Werte würden jedoch in der Regel nicht an Wettbewerber weitergegeben. Bei diesen Werten handelt es sich um die Wärmeleistung des Heizkörpers und um einen Wert, der vom verwendeten Typ des montierten Heizkostenverteilers abhängt2. Beide Informationen werden benötigt, um die an den verschiedenen Heizkörpern abgelesenen Zählerwerte vergleichbar zu machen.

 

Die Beschränkung des Zugangs zu Zubehör und Ersatzteilen von Zählern sowie die Nichtweitergabe von Umrechnungswerten sind grundsätzlich geeignet, den Wettbewerb zwischen Submetering-Unternehmen zu beschränken.

 

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2. Einsatz proprietärer Software und Zugang zu Schnittstellen

Der Einsatz proprietärer Software zur Fernauslesung über Funk ist ein weiterer Bereich, in dem der Wettbewerb durch einseitiges Handeln eines Submetering-Unternehmens beschränkt werden kann.

Nach Aussagen der befragten Unternehmen gewähren Submetering-Anbieter, die eigene oder individualisierte Software zur Kommunikation mit funkauslesbaren Zählern einsetzen, ihren Wettbewerbern üblicherweise keinen Zugang zur Schnittstelle ihrer Zähler. In Gesprächen mit Submetering-Unternehmen begründeten einzelne Unternehmen dies mit dem notwendigen Schutz ihres geistigen Eigentums.

Einige von ihnen erläuterten, dass proprietäre Systeme vorwiegend von den großen Submetering-Unternehmen eingesetzt werden. Wettbewerber können die funkauslesbaren Zähler dieser Unternehmen ohne den notwendigen Schnittstellenzugang nur manuell auslesen.

 

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Ein diskriminierungsfreier Zugang zur Schnittstelle des Zählers würde solche Friktionen lösen und die beschriebenen Nachteile eines Wechsels zu einem anderen Submetering-Unternehmen gar nicht erst entstehen lassen. Das ursprüngliche Submetering-Unternehmen könnte weiterhin Erträge durch die Vermietung der eingebauten Zählerinfrastruktur generieren und das übernehmende Submetering-Unternehmen könnte die Ablesung und Rechnungserstellung ohne Einschränkungen in der Funktionalität der Zähler erbringen.

 

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Inwiefern der Einsatz proprietärer Systeme eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbe-herrschenden Stellung darstellt, wäre in einem nachfolgenden Missbrauchsverfahren zu klären.
Die Verwendung proprietärer Systeme wird derzeit auch durch gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene adressiert.

 

Am 30. November 2016 wurde von der Europäischen Kommission ein Legislativvorschlag zur Überarbeitung der EED vorgelegt, mit welchem der gesetzliche Rahmen bis 2030 ausgedehnt werden soll. Die Richtlinie soll in den Artikeln 9 bis 11 erneuert werden. Im Zentrum dieser Erneuerung steht die geplante Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Haushalte in Gebäuden mit mehreren Wohnungen, ab dem 01. Januar 2020 ausschließlich mit fernauslesbaren Wasserzählern und Heizkostenverteilern zu versorgen.

 

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F. Schlussfolgerung und Handlungsfelder

Die Sektoruntersuchung im Wirtschaftsbereich Submetering hat Wettbewerbsprobleme identifiziert, die sich vor allem aus der Struktur des Marktes, teilweise aber auch aus dem konkreten Verhalten der Submetering- Unternehmen ergeben. Im Folgenden werden Maßnahmen diskutiert, die Wettbewerbshemmnisse im Submetering-Markt beheben könnten.

 

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2. Missbrauchsaufsicht

Bei der Missbrauchsaufsicht unterstützt die Sektoruntersuchung das Bundeskartellamt in der Strukturanalyse des oder der untersuchten Submetering-Märkte. Insbesondere liefert die Sektoruntersuchung wichtige Erkenntnisse für die Beantwortung der Frage, welche Anbieter als Normadressaten von möglichen Missbrauchsverfahren überhaupt erfasst werden. Nach den Erkenntnissen aus der Sektoruntersuchung deutet Vieles darauf hin, dass jedenfalls die großen Unternehmen ista und Techem, gegebenenfalls auch weitere starke Wettbewerber, die gegebenenfalls regionale Schwerpunkte haben, zum Normadressatenkreis der Missbrauchsaufsicht gehören und somit der besonderen Verhaltenskontrolle des GWB unterliegen. Inwieweit ein zu überprüfendes Verhalten als missbräuchlich im Sinne des GWB zu bewerten ist, wäre im Einzelfall anhand der konkreten Sachverhalte zu entscheiden. Die Ermittlungsergebnisse der Sektorunter-suchung im Hinblick auf Lieferverweigerungen bei Zubehör und Ersatzteilen oder beim Einsatz proprietärer Software zur Fernauslesung über Funk können gegebenenfalls in Missbrauchsverfahren genutzt werden.

 

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2. Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler

Eine weitere Hürde für einen Wechsel des Submetering-Unternehmens besteht in den unterschiedlichen Eichfristen für verschiedene Zählerarten.

Diese Gründe sprechen aus Sicht des Bundeskartellamts für eine Verlängerung der Eichfristen auf acht bis zehn Jahre, sofern eine solche Verlängerung messtechnisch zu vertreten wäre. Falls eine solche Verlängerung zum Beispiel aus technischen Erwägungen nicht umsetzbar erscheint, wäre zumindest die Angleichung der Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler auf sechs Jahre zu befürworten.

 

1Im Eigentum des Unternehmens
2Der so gennannte KC Wert, ein Korrekturfaktor, der die Beschaffenheit unterschiedlicher Heizkörpertypen,     bzw. den Wärmeübergang vom Heizkörper zum Heizkostenverteiler definiert.

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